Anlagen: kleine Unachtsamkeit – große Kosten
Verfahrensgeber – Anlagenbauer. Dieser kleine aber feine Unterschied wird in der Praxis häufig nicht beachtet. Der Auftraggeber geht stillschweigend von einer verfahrenstechnischen Verantwortung des Anlagenbauers aus, der Anlagenbauer versteht den Auftraggeber als Verfahrensgeber. Dieses Mißverständnis birgt ein großes Konfliktpotenzial, wenn nach der Inbetriebnahme die Beschichtung nicht fehlerfrei funktioniert. Es folgt häufig eine Reklamationstour, die auf beiden Seiten Nerven und Geld kostet.
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14. März 2018